Allgemeine Geschäftsbedingungen - JE-Anhängerverleih

Willkommen auf der Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JE-Anhängerverleih. Hier finden Sie wichtige Informationen über unsere Geschäftsbedingungen, die Ihnen bei der Nutzung unserer Anhängerverleih-Dienste helfen.

Preise und Zahlungsbedingungen


1.  Mietpreis

 

Der Mietpreis richtet sich grundsätzlich nach den gültigen Tarifen, die zum Zeitpunkt der Anmietung auf der Homepage des Vermieters in den Preislisten aufgeführt sind. Bei Sondertarifen wird der Mietpreis gemäß den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen festgelegt.

 

 

 

2.  Zahlungsbedingungen

 

Der gesamte Mietpreis ist in der Regel bei der Abholung des Anhängers vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen. Die Auswahl des Zahlungsmittels obliegt dem Vermieter. Vor der Übergabe des Mietobjekts kann der Vermieter zudem eine Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjekts verlangen.

Haftung und Schadenersatz

3.  Fahrzeugzustand

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und alle für die Nutzung relevanten Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter hat sich vor der Inanspruchnahme des Anhängers beim Vermieter darüber zu informieren. Zudem ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger regelmäßig auf seinen verkehrssicheren Zustand sowie darauf zu überprüfen, ob er ordnungsgemäß verschlossen ist.

 

 

4.  Unfälle / Diebstahl

 

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes, Wildschadens oder sonstiger Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Schaden umgehend dem Vermieter zu melden. Dies gilt auch für geringfügige Schäden und selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter. Der Mieter muss spätestens bei der Rückgabe des Anhängers schriftlich über alle Einzelheiten informieren und dabei einen vollständigen Unfallbericht vorlegen. Dieser Bericht muss den Namen und die Anschrift der beteiligten Personen sowie etwaige Zeugen, die vollständige Adresse des Unfallverursachers, das Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung beinhalten. Grundsätzlich darf der Mieter gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.

 

 

5.  Haftung des Vermieters

 

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter lediglich im Rahmen der bestehenden Kfz-Versicherung für den jeweiligen Mietanhänger. Für Schäden am Zugfahrzeug, die durch den Anhänger entstehen, ist der Vermieter des Pkw-Anhängers nicht verantwortlich. Der Mieter hat das Recht, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

 

6.  Haftung des Mieters

 

Der Mieter haftet gemäß den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder andere schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters umfasst auch Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Zudem haftet der Mieter für sämtliche Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, die im Zeitraum seines tatsächlichen Besitzes des Anhängers auftreten.

 

7. Benutzung des Anhängers

 

Der Anhänger darf ausschließlich vom Mieter oder den im Mietvertrag benannten Fahrern gefahren werden. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Handeln jedes Fahrers, als ob es seine eigenen Handlungen wären. Alle im Vertrag enthaltenen Bestimmungen, die dem Mieter zugutekommen, gelten auch für die berechtigten Fahrer. Sollte das Mietfahrzeug nicht vom Mieter selbst, sondern von einem berechtigten Fahrer oder einem Vertreter abgeholt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, diese Person für eventuelle unbezahlte Forderungen in Anspruch zu nehmen. Vor Aufnahme der Fahrt hat der Mieter sicherzustellen, dass der Anhänger verkehrssicher ist. Mängel sind in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu dokumentieren. Während der Mietdauer muss die Verkehrssicherheit des Anhängers regelmäßig überprüft werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Anhänger zu überladen oder die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeugs zu überschreiten. Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert und eine Überladung ist zu vermeiden. Bei schlechten Straßenverhältnissen ist der Mieter verpflichtet, seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen und vorsichtig zu fahren. Änderungen oder Ersatzteile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Vermieters erfolgen. Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen, Testzwecke oder andere rechtswidrige Zwecke zu verwenden oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

Rückgabe,Versicherung und Ersatzleistung


8. Rückgabe des Anhängers

 

Der Mietvertrag endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen des Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Eine Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt eine Stunde nach dem vertraglich festgelegten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger nach Ablauf der Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen; eine verspätete Rückgabe muss dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Der Mieter hat außerdem den Anhänger zusammen mit den dazugehörigen Fahrzeugpapieren und Zubehör zurückzugeben. Die Mietvertragsparteien können den Mietvertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Vermieter kann nach der Kündigung die sofortige Rückgabe des Anhängers sowie des gesamten Zubehörs und des Kfz-Scheins verlangen.

 

 

9. Versicherung

 

Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf den gesetzlichen Rahmen. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, wenn der Anhänger entgegen den Bestimmungen in Punkt 7 genutzt wird. Der Anhänger ist vollkaskoversichert; im Falle von Schäden trägt der Mieter die Selbstbeteiligung in Höhe von 300 €.

 

 

10. Ersatzleistung

 

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung des angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger bereitzustellen. Sollte der Vermieter keinen Ersatzanhänger zur Verfügung stellen können, ist er berechtigt, die Bestellung zu stornieren. In diesem Fall erhält der Mieter eine eventuell geleistete Mietvorauszahlung zurück. Der weitergehende Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

 

Reservierung und Rücktritt 

11. Reservierung

 

Reservierungen sind für die Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit des angeforderten Anhängertyps. Alle Reservierungen gelten erst nach Bestätigung durch den Vermieter als verbindlich.

 

 

 

12. Schriftform / Rücktritt

 

Der Mietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor Beginn der vereinbarten Mietdauer zu verlangen. Bei einem Rücktritt bis zu drei Tagen vor dem Mietbeginn kann der Vermieter maximal eine eventuell geleistete Anzahlung von 20 % einbehalten. Nach diesem Zeitpunkt ist die Stornierung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Zahlung von 40 % des vereinbarten Mietpreises möglich.

 

Datenschutzklausel und Allgemeine Bestimmungen


13. Datenschutzklausel

 

Der Vermieter ist berechtigt, die folgenden persönlichen Daten des Mieters elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen: Name, Anschrift, Telefonnummer des Mieters sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegenüber bestehen. Die Weitergabe dieser Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute, Anhängerhersteller. Eine Datenweitergabe ist gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der genannten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist, ohne dass schutzwürdige Belange des Mieters beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach eventueller Verlängerung der Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter zur Verfügung gestellte Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel oder Kreditkarten nicht eingelöst werden oder protestiert werden, und wenn die Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, oder wenn das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.

 

 

14. Allgemeine Bestimmungen   

 

Alle Unterzeichner des Mietvertrags, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters ausgeben, haften gemeinsam mit der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag abgeschlossen wurde, als Gesamtschuldner. Der Unterzeichner versichert, beim Abschluss des Mietvertrags bevollmächtigt zu sein, den Mietgegenstand zu übernehmen und zu nutzen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Mietvertrags ist der deutsche Text verbindlich, und es findet deutsches Recht Anwendung. Die Aufrechnung ist, mit Ausnahme von unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen, ausgeschlossen.

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Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort   

 

Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand festgelegt, es sei denn, der Mieter hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt. Dies gilt auch, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Teil eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.

 

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Auswahl des passenden Anhängers zu helfen.